Psychotherapie für Kassenpatienten

  • Psychotherapie eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Ihre Psychotherapie. Bringen Sie zum Erstgespräch Ihre Krankenversicherungskarte mit. Es ist notwendig, diese 1 Mal im Quartal einzulesen. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
  • Als neuer Patient/neue Patientin kommen Sie zunächst in meine psychotherapeutische Sprechstunde. Hierzu können Sie in meiner Telefonzeit oder per E-Mail unter psychotherapie-burchert@gmx.de nach den aktuellen Wartezeiten auf einen Termin erkundigen.
  • Nach der psychotherapeutischen Sprechstunde erhalten Sie eine "Individuelle Patienteninformation". Diese ist von den gesetzlichen Krankenkassen vorgeschrieben und informiert über das weitere Vorgehen (Psychotherapie, Akutbehandlung, Weitervermittlung an Beratungsstellen etc.).
  • Wenn eine Psychotherapie sinnvoll erscheint und ich Ihnen einen langfristigen Therapieplatz anbieten kann, führen wir probatorische Stunden durch. Diese probatorischen Stunden sind vorgesehen, um eine ausführliche Diagnostik, Anamnese zur Vorgeschichte und eventuellen Vorbehandlungen durchzuführen. In dieser Zeit kann eine ausführlichere diagnostische Abklärung stattfinden und es kann genauer geklärt werden, welches Therapieverfahren für Sie am geeignetsten ist. Ich schaue zudem, ob eine ausreichende Therapiemotivation besteht und ob eine tragfähige therapeutische Beziehung möglich ist. Weiterhin möchte ich Sie in dieser Zeit über die geplanten psychotherapeutischen Behandlungsmaßnahmen informieren und Ihnen erläutern, wie Ihre psychischen Probleme damit bearbeitet werden können. Sobald die erste probatorische Sitzung stattgefunden hat und der Termin für die zweite Stunde vereinbart wurde, kann ich einen Antrag auf Kurzzeit- oder Langzeittherapie stellen. Während der probatorischen Sitzungen haben Sie die Möglichkeit, sich zu entscheiden, ob Sie bei mir als Therapeutin bleiben möchten oder einen anderen Therapeuten suchen möchten. 
    In den probatorischen Sitzungen werde ich als Therapeutin zunächst versuchen, mehr über Sie und Ihre Probleme sowie über die jeweiligen Hintergründe der bisherigen Entwicklung zu erfahren. Dazu werde ich mich relativ ausführlich nach Ihren Beschwerden, aber auch sehr umfassend nach Ihrer sonstigen Lebenssituation erkundigen. So erfrage ich zum Beispiel, wie oft und wie intensiv ihr Problem auftritt, die Bedingungen, unter denen es auftritt, bisherige Behandlungsversuche, Angaben zu Medikamentenkonsum, Besonderheiten Ihrer bisherigen biographischen das heißt Ihrer persönlichen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung, usw.. Als Patient oder Patientin ist es daher wichtig, die teilweise präzisen Fragen in Kauf zu nehmen - schließlich benötige ich auch genaue Angaben von Ihnen, um bei Ihrer Krankenkasse die Übernahme der Behandlungskosten beantragen zu können. Trotzdem steht es Ihnen grundsätzlich immer frei, was Sie beantworten möchten oder nicht. Dasselbe gilt auch für psychodiagnostische Testverfahren, die ich manchmal zusätzlich einsetze. Das ist zum Beispiel ein Fragebogen, bei dem Sie ankreuzen sollen, unter welchen Beschwerden Sie leiden. Die aus den eingesetzten Tests gewonnenen Informationen dienen der Diagnostik und der Planung der Therapie. Ebenso können Fragebögen eingesetzt werden, um mögliche Veränderungen im Therapieverlauf sichtbar zu machen. Ich habe im Laufe meiner Ausbildung gelernt, mit solchen Verfahren sehr verantwortungsvoll umzugehen und die Ergebnisse stets vorsichtig und immer nur im Zusammenhang mit anderen Informationen zu interpretieren. Nähere Informationen zu Psychologischen Testverfahren enthält das Faltblatt »Psychologische Testverfahren«, das Sie beim Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen anfordern können.

    Gerade in dieser frühen Phase der Therapie entstehen mitunter Missverständnisse durch den Austausch von so viel persönlicher Information. Manche Patientinnen und Patienten bekommen den Eindruck, dass sie ihr »Innerstes nach außen kehren müssen«, was sie verständlicherweise Überwindung kostet. Umgekehrt kann ich als Therapeutin manchmal die vielen Informationen nicht gleich in der Therapie umsetzen oder gar unmittelbar Lösungen anbieten. Patienten und Patientinnen sind manchmal enttäuscht, wenn ihr Therapeut im Gespräch nicht gleich auf all die Themen eingeht, die im Fragebogen oder Interview angesprochen wurden. Bringen Sie als Patient oder Patientin bitte etwas Geduld mit, denn es lassen sich nicht alle angesprochenen Schwierigkeiten gleichzeitig behandeln.

  • Nach den probatorischen Sitzungen können weitere 24 Stunden (Kurzzeittherapie) beantragt werden. Wenn darüber hinaus ein Behandlungsbedarf besteht, können weitere Sitzungen (Langzeittherapie) bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Eine Langgzeittherapie umfasst in der Regel 45 Stunden. Es ist möglich, bis zu 80 Stunden Verhaltenstherapie zu beantragen. Das Höchstkontingent an Therapiestunden kann jedoch nur in besonderen Fällen ausgeschöpft werden - beispielsweise bei besonderer Schwere oder Chronifizierung der psychischen Erkrankung oder wenn mehrere Erkrankungen bestehen. 
  • Seit April 2017 kann im Falle eines dringenden Behandlungsbedarfs mit einer sogenannten Akutbehandlung begonnen werden. Diese umfasst bis zu 12 Stunden und kann ggf. auch verlängert werden.

 

Psychotherapie für Privatpatienten und Beamte

  • Wenn Sie privat oder über die Beihilfe versichert sind, werden in Regel die Kosten für die Psychotherapie übernommen. Informieren Sie sich diesbezüglich bitte vor Aufnahme der Therapie.
  • Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Entscheidend ist, was der Versicherte und seine Versicherung vertraglich vereinbart haben. Daher sollten Sie vorab in Ihren Versicherungsunterlagen nachsehen oder die Konditionen bei Ihrer Versicherung telefonisch erfragen. Häufig gibt es bei den privaten Krankenversicherungen Beschränkungen der Stundenanzahl, die übernommen werden, z.B. 20 oder 30 Stunden/ Jahr. Manche Versicherungen erstatten de Kosten nur teilweise, z.B. zu 80% oder 50 %. Manche Versicherungen übernehmen die Kosten nur dann, wenn der Beginn einer Therapie vorher beantragt wurde. Bitte informieren Sie sich vor Aufnahme der Therapie darüber, ob es Beschränkungen oder Selbstbehalte in Ihrem Versicherungstarif gibt. Es ist ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.
  • Für Beamte ist es wichtig zu wissen, dass die Beihilfe vor Beginn der Therapie (d.h. nach den 5 probatorischen Sitzungen am Anfang) einen schriftlichen Antrag möchte. Details klären wir im gemeinsamen Gespräch. Es gibt Vordrucke, die vom Patienten und Formulare, die vom Therapeuten auszufüllen sind.  Zudem erstellt der Therapeut einen umfangreichen Bericht.

Psychotherapie für Selbstzahler

  • Für den Fall, dass Sie Ihre Therapie selbst bezahlen möchten, werden wir zu Beginn der Behandlung einen schriftlichen Behandlungsvertrag abschließen. Die Kosten der Therapie richten sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten).